Wasserzählerbügel/ Hauswasserstation
Gemäß den seit vielen Jahren schon geltenden DIN-Vorschriften (DIN 1988) muss der Wasserzähler mit einer Halterung an der Wand („Wasserzählerbügel“) befestigt sein.
Die Hersteller aller Wasserzähler bestehen in der entsprechenden Einbauanleitung auf einen „spannungsfreien Einbau“ der Wasseruhr. Bei Missachtung dieser Vorgaben (=nicht fachgerechter Einbau des Zählers) besteht die Möglichkeit, dass eine Schadensregulierung bei Wasserschäden abgelehnt wird, wenn der Wasserzähler undicht wird oder bricht. Auch die Hersteller der Zähler haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Einbau entstehen. Die rechtlichen Vorgaben verlangen ebenfalls einen spannungsfreien Einbau, um die Messgenauigkeit des Zählers zu gewährleisten.